Sie erreichen uns unter der Sonderhotline: 06761 / 9406 – 90 oder per E-Mail: Jobcenter-Rhein-Hunsrueck@jobcenter-ge.de

Die Auszahlung von Geldleistungen hat für uns Vorrang!

Unser Ziel ist es, Ihre Fragen und Anliegen ohne persönlichen Kontakt zu klären, um damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

So leisten wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur Eindämmung der Pandemie und stellen gleichzeitig die Zahlung Ihrer Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sicher.

1.    Die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für Sie keine finanziellen Nachteile. Wir agieren in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen angewiesen sind, sichergestellt ist.

2.    Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt bleibt für „Notfälle“ bestehen – rufen Sie hierzu bitte die Sonderhotline an. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, werfen Sie hierzu bitte ein formloses Schreiben im Hausbriefkasten ein oder schreiben Sie uns eine E-Mail und geben Sie Ihre Telefonnummer an. Sie werden von uns telefonisch zum weiteren Vorgehen informiert.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine nicht absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

Bitte kommen Sie nur nach telefonischer Terminierung in unsere Dienststellen.

3.    Anliegen telefonisch klären:

Da wir unser telefonisches Angebot aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Jobcenter Rhein-Hunsrück