Ausbildungszuschuss

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.

Bei der Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung kann ein Zuschuss für die Dauer von einem Jahr erbracht werden.