Existenzgründung

Wer sich für eine Existenzgründung entscheidet, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden oder den Leistungsanspruch zu reduzieren, hat oft schon länger eine Geschäftsidee im Kopf. Aber Angst vor finanziellen Risiken, Planungsfehlern und bürokratischen Hürden, aber auch Zweifel an den eigenen Fähigkeiten lassen viele zögern, die Idee in die Tat umzusetzen.
Gerade deshalb muss dieser Weg sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer ihn gehen will, sollte fachmännische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen denn dies kann die Risiken deutlich verringern.
Wer feste Arbeitszeiten mag oder von finanziellen Risiken lieber die Finger lässt, eignet sich weniger. Wer dagegen Risiken nicht scheut, Freude am Fortschritt hat, hartnäckig, durchsetzungsfähig, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die Selbständigkeit eine echte Alternative.
Selbständig sein hat viele Vorteile: keinen Chef haben, eigene Entscheidungen treffen, Angestellte führen. Genauso präsent sollten aber auch die Nachteile sein: in den ersten Jahren sind hohe Arbeitsbelastung von 60 bis 70 Stunden in der Woche keine Seltenheit und finanzielle Unsicherheiten können immer wieder auftreten. Die Erfahrung zeigt aber, dass zwei von drei Existenzgründern die die ersten fünf Jahre erfolgreich überstehen mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen können.
Letztendlich ist die Entscheidung für oder gegen eine Existenzgründung sowie die Gründungsform die Sie für Ihr Unternehmen wählen auch eine „Typfrage“: Für alle Typen gibt es aber die passende Gründungsform. Kompetente Ansprechpartner sind beispielsweise Jobcenter, Agenturen für Arbeit, lndustrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, Steuerberater, erfahrene Unternehmensberater, Berater der Fachverbände, Kreditinstitute und Gründungszentren sowie – immer wenn es um Verträge geht – Rechtsanwälte und Notare.

Wichtig ist aber zu wissen:

  • Was interessiert Sie?
  • Was ist Ihnen wichtig?
  • Was wollen Sie erreichen?
  • Was haben Sie gelernt / welche Fähigkeiten zeichnen Sie aus?
  • Was wollen Sie machen / produzieren?
  • Wie leistungsfähig sind sie?
  • Passen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung zu Ihrer Geschäftsidee?
  • Wo soll der Firmensitz sein?
  • Was kostet die Existenzgründung?
  • Welche Risiken haben Sie?
  • Wie groß ist der Einzugsbereich?
  • Wer ist Kunde / wie groß ist der Kundenkreis?
  • Wie viele Wettbewerber gibt es auf diesem Markt?
  • Welche Kosten entstehen in der ersten Zeit der Tätigkeit?
  • Wie bringen Sie fehlende Geldmittel nachträglich auf?
  • Welche finanziellen Hilfen sind möglich und an welche Bedingungen sind sie geknüpft?

In Deutschland gibt es diverse Fördermöglichkeiten für Existenzgründer auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Welches Förderprogramm für Sie das richtige ist und ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, muss im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Träger geklärt werden. Die vorgenannten Ansprechpartner geben Auskunft über Förderprogramme. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung beantragt werden müssen. Gehen Sie vor Entscheidungen über einen Förderungsantrag keine Verpflichtungen ein!

Das Jobcenter Rhein-Hunsrück bietet Förderung im Rahmen von Einstiegsgeld (§16b SGB II) und Sachkostenzuschuss (§16c SGB II), die Voraussetzungen und die genaue Ausgestaltung erläutert Ihnen ihr persönlicher Ansprechpartner in einem Gespräch.
Generell gilt jedoch, der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit (Leistungsbezug) führen.
Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Jobcenter zu stellen, diese händigen Ihnen auch den Antragsvordruck aus.

Mit der Antragstellung müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen.
Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann das Jobcenter die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Gründungsvorbereitung verlangen.
Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.

Grundlagen dieser Stellungnahmen sind in der Regel:

  • Businessplan
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Sie sollten aber zuerst die förderungsrechtlichen Fragen mit dem zuständigen Jobcenter klären, bevor Sie sich wegen weiterer Fragen an eine fachkundige Stelle wenden.

Als Selbstständige haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Bitte beachten Sie dass für die Antragstellung eine Ausschlussfrist gilt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung finden sie hier.