Freibeträge
Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie z.B.
- auf das Einkommen entfallende Steuern
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Werbungskosten z.B. Fahrtkosten zum Erreichen der Arbeitsstelle
- Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z.B. Kfz-Haftpflicht) oder angemessenen privaten Versicherungen (Pauschalbetrag: 30,00 € pro Monat)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
Freibetrag bei Erwerbstätigkeit
Wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat finanzielle Vorteile.
Das erzielte Einkommen aus der Erwerbstätigkeit wird nicht in voller Höhe angerechnet; dem Erwerbstätigen verbleiben sog. Freibeträge.
Diese berechnen sich nach dem erzielten Bruttoeinkommen.
Einen Freibetragsrechner finden Sie hier.