Freibeträge

Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie z.B.

  • auf das Einkommen entfallende Steuern
  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Werbungskosten z.B. Fahrtkosten zum Erreichen der Arbeitsstelle
  • Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z.B. Kfz-Haftpflicht) oder angemessenen privaten Versicherungen (Pauschalbetrag: 30,00 € pro Monat)
  • Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

Freibetrag bei Erwerbstätigkeit

Wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat finanzielle Vorteile.

Das erzielte Einkommen aus der Erwerbstätigkeit wird nicht in voller Höhe angerechnet; dem Erwerbstätigen verbleiben sog. Freibeträge.
Diese berechnen sich nach dem erzielten Bruttoeinkommen.

Einen Freibetragsrechner finden Sie hier.