Regelleistungen – Bürgergeld ab 2023

Die nachfolgend genannten Beträge gelten ab 01.01.2023:

– Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist: 502 €

– Volljährige Partner: jeweils 451 €

– Kinder von 0 – 5 Jahren: 318 €

– Kinder von 6 – 13 Jahren: 348 €

– Kinder, bzw. Jugendliche von 14 – 17 Jahren: 420 €

Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Dies ist unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern leben.

Die Beträge werden jährlich angepasst.