Regelleistungen – Bürgergeld

Die nachfolgend genannten Beträge gelten ab 01.01.2025

– Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist: 563 €

– Volljährige Partner: jeweils 506 €

– Kinder von 0 – 5 Jahren: 357 € 

– Kinder von 6 – 13 Jahren: 390 €

– Kinder, bzw. Jugendliche von 14 – 17 Jahren: 471 €

– Junge Erwachsene von 18 – 24 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen oder ohne Zusicherung umgezogen sind: : 451 €

Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Dies ist unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern leben.