Einmalige Leistungen

Neben den Regelleistungen können in bestimmten Fällen auch einmalige Leistungen erbracht werden. Dies sind:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Diese Leistungen werden gesondert, das heißt zusätzlich erbracht. Hierfür ist ein gesonderter, formloser Antrag notwendig.

Folgende einmalige Leistungen können in der Regel nicht übernommen werden:

  • Brillen
  • Zahnersatz / Kosten für Kieferorthopädie
  • Kosten für Passbeschaffung
  • Kosten anlässlich Kommunion / Konfirmation
  • Bestattungskosten
  • Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten