Antragstellung für ukrainische Flüchtlinge

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II für ihren Lebensunterhalt und die Eingliederung in Arbeit, sofern

  1. die Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgt ist und ein Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurde,
  2. ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt wurde und
  3. Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II besteht.

Die Leistungen der Grundsicherung können nicht automatisiert gewährt werden, sondern hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache im Jobcenter ist hierfür zunächst nicht erforderlich.

Bitte füllen Sie für die Antragstellung die Unterlagen aus und schicken Sie diese an uns zurück:

  • An das Jobcenter Rhein-Hunsrück Simmern, Bingener Str. 23b, 55469 Simmern,
    wenn Sie in den Verbandsgemeinden Simmern-Rheinböllen, Kirchberg oder Kastellaun leben.
  • An das Jobcenter Rhein-Hunsrück Boppard, Heerstr. 189 – 191, 56154 Boppard,
    wenn Sie in der Stadt Boppard oder der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein leben.

Zusätzlich können Anträge auch formlos gestellt werden:

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung des Antrages benötigt:

  1. Erfassungsbogen für ukrainische Antragsstellende
  2. Kurzlebenslauf für jede Person über 15 Jahre
  3. Hauptantrag HA vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  4. Anlage WEP für jede weitere Person über 15 Jahre
  5. Anlage KI für jedes Kind unter 15 Jahre
  6. Ausweise / Pässe, Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden aller Kinder
  7. Anlage EK für alle Personen über 15 Jahre
  8. Anlage KDU sowie Mietvertrag oder Nachweis über die Höhe der Kosten für Ihre Unterkunft

Ausfüllhinweise in ukrainischer Sprache sind hier abrufbar.
Die Broschüre „“Einfach erklärt“ steht in ukrainischer & russischer Sprache zur Verfügung.

Sofern Sie die Vordrucke bereits auf anderem Wege erhalten haben, müssen Sie diese nicht mehrfach einreichen.
Sofern Sie bereits Leistungen von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück erhalten, übersenden wir Ihnen die Antragsunterlagen per Post.

Folgende Unterlagen sind einzureichen, wenn diese Sachverhalte auf Sie zutreffen:

  1. Arbeitsvertrag und letzte 3 Lohnabrechnungen sofern bereits vorhanden
  2. Vollmacht für Personen, die Sie bei der Antragsstellung unterstützen

Beispiele:

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Allgemeine Hinweise für das weitere Verfahren:

Bedarfsgemeinschaft:

Leistungen werden für eine Bedarfsgemeinschaft gezahlt, die Bedarfsgemeinschaft kann mit der engen Familie gleichgesetzt werden.
Zur ihr gehören Partner, Ehegatten und unverheiratete Kinder bis 25 Jahren.
Weitere Familienangehörige (z.B. Schwester, Großmutter) bilden eigene Bedarfsgemeinschaften und müssen einen eigenen Antrag stellen.
Kinder unter 25 Jahren mit eigenem Kind bilden ebenfalls eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Bearbeitung Ihres Antrages:

Die Ihnen bereits bewilligten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden solange weitergezahlt, bis wir Ihnen Leistungen bewilligen.
Sie werden in jedem Fall über den 01.06.2022 hinaus weiter Geldleistungen für Ihren Lebensunterhalt erhalten.
Die „Verrechnung“ unter den Behörden erfolgt im Nachgang im Rahmen eines sogenannten Erstattungsanspruchs.

Kosten der Unterkunft:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden übernommen, sofern diese angemessen sind.
Sofern Sie umziehen möchten, müssen Sie den Umzug vorab mit uns abstimmen.
Bitte melden Sie sich vor einem Umzug unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrages.
Die angemessenen Kosten für eine Unterkunft können Sie auf unserer Homepage unter Leistungsgewährung -> Kosten der Unterkunft einsehen, dort ist auch der Vordruck „Mietangebot“ hinterlegt.
Bei dem Bezug der neuen Wohnung kann die Kaution als Darlehen übernommen werden, sofern Sie sich vor dem Umzug mit uns in Verbindung gesetzt haben.
Eine Wohnungserstausstattung kann im Einzelfall ebenfalls übernommen werden.

Krankenversicherung:

Sie werden in einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert.
Bitte geben Sie im Hauptantrag an, bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung sie versichert werden möchten.
Den Antrag bei der Krankenversicherung müssen Sie im Nachgang selbst stellen.
Wir übermitteln eine Anmeldung und zahlen die Beiträge für die Krankenversicherung.

Kindergeld / vorrangige Leistungen:

Nach der Bewilligung von Leistungen müssen Sie einen Antrag auf Kindergeld für Ihre Kinder bei der Familienkasse stellen.
Hierzu werden Sie gesondert aufgefordert. Schritt-für-Schritt Ausfüllhilfe zum Kindergeldantrag auf Russisch und Ukrainisch:

Ortsabwesenheit:

Sie müssen grundsätzlich an jedem Werktag unter der von Ihnen angegebenen Anschrift für uns erreichbar sein und uns täglich aufsuchen können.
Sie können sich jedoch mit vorheriger Zustimmung– für maximal drei Wochen im Kalenderjahr – außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten (sogenannte Ortsabwesenheit; „Urlaub“). Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie sich unverzüglich persönlich zurückmelden.

Auszahlung / Konto:

Die Leistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt, in der Regel durch Überweisung auf ein deutsches Konto.
Sie können mit einem gültigen ukrainischen Ausweisdokument grundsätzlich problemlos ein Basiskonto bei einer Bank eröffnen.
Wenn Sie kein Konto haben, erhalten Sie postalisch einen gebührenpflichtigen Scheck an Ihre Wohnadresse – dieser ist im Rhein-Hunsrück-Kreis aber nur an wenigen Stellen einlösbar. Bitte eröffnen Sie deshalb schnellstmöglich ein Bankkonto und teilen Sie uns die Bankverbindung mit, auf die die Auszahlung erfolgen soll.

Mitwirkungspflichten:

Alle Änderungen in Ihren Verhältnissen sind unverzüglich mitzuteilen.
Dies betrifft zum Beispiel einen Umzug, Ein- oder Auszug anderer Personen in Ihren Haushalt, Arbeitsaufnahmen, Rückkehr ins Heimatland, …
Bitte teilen Sie alle Änderungen unbedingt möglichst frühzeitig im Jobcenter mit.

Sonstiges:

Bitte beschriften Sie Ihren Briefkasten mit Ihrem Namen, damit Post an Sie zugestellt werden kann.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück: Informationen zur Flucht aus der Ukraine

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Germany4Ukraine

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: BAMF-NAvI

European Training Foundation (ETF): Education and work information for Ukrainians and EU countries

Rheinland-Pfalz: Ukraine-RLP