Vermögen

Anrechnung von Vermögen auf das Bürgergeld
Zum Vermögen zählen alle verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft besitzen, wie zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Sparbriefe und Sparbücher
  • Aktien und Fonds
  • Bausparverträge
  • Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien & Grundstücke
  • Schmuck

Sie sind verpflichtet, uns alle Vermögenswerte anzugeben!

Wir berechnen die Freibeträge für Ihr Vermögen:

  • Freibetrag während der Karenzzeit (1 Jahr):
    Sie selbst haben während dem 1. Jahr einen Freibetrag von 40.000 €.
    Für Partner / Partnerin / Kinder / Jugendliche in Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird ein zusätzlicher Freibetrag von jeweils 15.000 € gewährt.
  • Freibetrag nach der Karenzzeit:
    Nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr beträgt der Freibetrag jeweils 15.000 € für Sie und jede weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Außerdem wird als Vermögen nicht berücksichtigt:

  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwachsene Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
  • Für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
  • Andere Altersvorsorgen (z. B. Wertpapiere) von hauptberuflich Selbständigen.
  • Ein selbstgenutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche bis 140 qm oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung bis 130 qm.