Vermögen
Anrechnung von Vermögen auf das Bürgergeld
Sie sind verpflichtet, uns alle Vermögenswerte anzugeben!
Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen ist entfallen. Damit wird der Grundsatz betont, dass vorrangig eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden muss, bevor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden können.
Seit dem 01.07.2026 gelten Vermögensfreibeträge, die mit dem Alter ansteigen:
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000,00 €
- ab dem 31. Lebensjahr: 10.000,00 €
- ab dem 41. Lebensjahr: 12.500,00 €
- ab dem 51. Lebensjahr: 20.000,00 €
Das Schonvermögen bleibt weiterhin geschützt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwachsene Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
- Für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge
- eine selbst genutzte Wohnung oder ein Haus, soweit die Immobilie angemessen ist. Eine selbst bewohnte Immobilie bleibt für die Dauer der einjährigen Karenzzeit (Kosten der Unterkunft) weiterhin – unabhängig von ihrer Größe – geschützt.