Vermögen
Anrechnung von Vermögen auf das Bürgergeld
Zum Vermögen zählen alle verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft besitzen, wie zum Beispiel:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Sparbriefe und Sparbücher
- Aktien und Fonds
- Bausparverträge
- Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
- Lebensversicherungen
- Immobilien & Grundstücke
- Schmuck
Sie sind verpflichtet, uns alle Vermögenswerte anzugeben!
Wir berechnen die Freibeträge für Ihr Vermögen:
- Freibetrag während der Karenzzeit (1 Jahr):
Sie selbst haben während dem 1. Jahr einen Freibetrag von 40.000 €.
Für Partner / Partnerin / Kinder / Jugendliche in Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird ein zusätzlicher Freibetrag von jeweils 15.000 € gewährt. - Freibetrag nach der Karenzzeit:
Nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr beträgt der Freibetrag jeweils 15.000 € für Sie und jede weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Außerdem wird als Vermögen nicht berücksichtigt:
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwachsene Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
- Für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
- Andere Altersvorsorgen (z. B. Wertpapiere) von hauptberuflich Selbständigen.
- Ein selbstgenutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche bis 140 qm oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung bis 130 qm.