Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Als gemeinsame Einrichtung unterliegen wir dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.
Das Organigramm vom Jobcenter Rhein-Hunsrück finden Sie hier.
Die Aktenpläne für SGB II der Bundesagentur für Arbeit sind hier abrufbar.
Die Vereinbarungen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitssuchende können Sie hier abrufen.
Das Jobcenter Rhein-Hunsrück wendet interne Weisungen, die Weisungen bzw. Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die Weisungen der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück an.