Mehrbedarfe

Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:

  • Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Mehrbedarf Alleinerziehung
  • Mehrbedarf Behinderung für behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX oder XII erhalten.
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen in angemessener Höhe
  • Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet, sondern über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erhitzt wird
  • Mehrbedarf für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe in Härtefällen

Beachten Sie:

Da es sich bei Mehrbedarfen um individuelle Leistungen handelt, können diese nur unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände berücksichtigt werden.