Mehrbedarfe
Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:
- Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Mehrbedarf Alleinerziehung
- Mehrbedarf Behinderung für behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX oder XII erhalten.
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen in angemessener Höhe
- Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet, sondern über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erhitzt wird
- Mehrbedarf für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe in Härtefällen
Beachten Sie:
Da es sich bei Mehrbedarfen um individuelle Leistungen handelt, können diese nur unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände berücksichtigt werden.