Berufsausbildungsbeihilfe

Jugendliche haben grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung, wenn sie auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind.

Die Berufsausbildungsbeihilfe dient zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und der sonstigen Kosten (unter anderem für Arbeitskleidung). Die Berufsausbildungsbeihilfe ist abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern. Behinderte Auszubildende haben diesen Anspruch auch, wenn sie während der betrieblichen Ausbildung bei den Eltern wohnen.

Berufsausbildungsbeihilfe können Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Auskunft erhalten sie unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 (kostenfrei in der Zeit von Montags bis Donnerstags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr ; Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr)