Vorrangige Leistungen

Vor der Inanspruchnahme von Bürgergeld (bis 2022: Arbeitslosengeld II) müssen Leistungen bei anderen Sozialleistungsträgern beantragt werden, sofern dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden, beseitigt oder verringert werden kann. Typische vorrangige Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Über die Verlinkungen können die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und Informationen zur Antragsstellung aufgerufen werden.

Einen Überblick über die verschiedenen Familienleistungen liefert Ihnen das Merkblatt der Familienkasse Rheinland-Pfalz.