Voraussetzungen für Bürgergeld
- Wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet und die individuelle Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben
- Wenn Sie erwerbsfähig sind. Erwerbsfähig sind Sie dann, wenn Sie mindestens 3 Stunden am Tag (15 Stunde/Woche) arbeiten können
- Wenn Sie und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften, Einkommen und Vermögen zu sichern
- Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der BRD haben, d.h. Sie halten sich überwiegend und nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland auf
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.
Beachten Sie:
Bürgergeld (bis 2022: Arbeitslosengeld II) erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.