Leistungsangebot
Seit 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören dazu insbesondere Geldleistungen (ab 2023 Bürgergeld).

Bürgergeld können alle Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind.
Durch das Bürgergeld wird die Grundsicherung des Lebensunterhalts (Existenzminimum) gewährleistet.