Sollten Sie vor dem Bezug von Bürgergeld nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, weil Sie beispielsweise Sozialhilfe bezogen haben, melden Sie sich bitte bei einer Krankenkasse ihrer Wahl an und legen umgehend die entsprechende Mitgliedsbescheinigung vor. Sollten Sie keine Krankenkasse für sich auswählen, werden wir Sie einer Krankenkasse zuordnen.