Bekomme ich Geld, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne?
Mit Vollendung des 25. Lebensjahres bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Voraussetzungen sind Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland.
Bis zum 25. Lebensjahr erhalten Sie als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern Bürgergeld – dieses wird in der Regel an einen Elternteil ausgezahlt.