Wird mir mein Geld gestrichen, wenn ich eine Arbeit ablehne?
Für Hilfebedürftige unter 25 Jahren hat der Gesetzgeber strengere Folgen bei Pflichtverletzungen (wie zum Beispiel der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit) vorgesehen. In diesen  Fällen erhalten Sie nach der ersten Pflichtverletzung drei Monate lang nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, die jedoch direkt an Ihren Vermieter ausgezahlt werden. Bei einer wiederholten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres seit Beginn der letzten Minderung entfallen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, Sie erhalten also für die Dauer von drei Monaten kein Arbeitslosengeld II. Sie können aber ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen wie beispielsweise Lebensmittelgutscheine erhalten. In Einzelfällen kann die Zeitspanne, in der Sie nur die Kosten der Unterkunft erhalten, auf sechs Wochen verkürzt werden.