Anspruchsvoraussetzungen (§ 7 SGB II) – Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. (bzw. schrittweise Erhöhung bis zum 67.) Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Ausgenommen sind Ausländische Personen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, ihre Familienangehörigen und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Keine Leistungen erhalten Personen, die Altersrente / Pensionen beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung wie zum Beispiel einem Krankenhaus untergebracht sind. Inhaftierte haben ebenfalls keinen Leistungsanspruch.