Um Leistungen zu erhalten müssen Sie einen Antrag stellen.
Diese Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.
Stellen Sie den Antrag deshalb schnellstmöglich bei Ihrem Jobcenter.
Sie können Ihren Antrag formlos, also schriftlich, online, telefonisch oder auch persönlich stellen.
Den Antrag stellen Sie auch für die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen.