Bekomme ich weiter Bürgergeld, wenn ich krank bin?
Bei einer Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) erhalten Sie weiterhin Leistungen in Höhe des bisher gezahlten Bürgergeldes.
Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vor.
Ob und ab wann eventuell ein Krankengeldanspruch besteht, entscheidet Ihre Krankenkasse.