Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, die zusätzlich geschaffen werden, d.h. keine versicherungspflichtige Beschäftigung ersetzen und im öffentlichen Interesse liegen. Die Aufwendungen, die durch die Aufnahme eines so genannten „Ein- Euro- Jobs“ entstehen, werden finanziell ausgeglichen. Diese Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und beträgt 1 € pro geleistete Stunde.