Was passiert, wenn ich während der Ausbildung/Schulzeit bei meinen Eltern ausziehe?
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann bewilligt, wenn das Jobcenter vorher zugestimmt hat. Es wird zugestimmt, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nachweislich nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.