Aktuelle Neuerungen für unsere Kundinnen und Kunden:
- Aufgrund Corona-Krise vereinfachter Zugang zu Grundsicherungsleistungen
- Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und zu Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten
- Jobcenter Rhein-Hunsrück informiert über Kontaktwege und Details der befristeten Erleichterungen
- Weiterbewilligungsanträge sind bis August 2020 nicht erforderlich, die Leistungen werden automatisch weiterbewilligt
In der Krise Sicherheit geben, das ist die Intention des Gesetzgebers, um Menschen schnell und unbürokratisch aus Notlagen in Folge der Pandemie zu helfen. Jeder, der zu wenig oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen, kann einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Dies kann alle Erwerbstätigen, Insbesondere jedoch Kleinunternehmen und Soloselbständige, betreffen.
Was ist neu und warum wird es leichter Leistungen zu erhalten?
Die aktuelle Erleichterung für Betroffene besteht aus zwei Neuerungen: In den nächsten sechs Monaten erfolgt keine Vermögensprüfung, sofern das Vermögen unerheblich ist. Auch werden bei Leistungsbewilligungen in der Zeit vom 01. März bis 31. März 2021 für die ersten sechs Monate des Leistungsbezuges die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.
Was beinhaltet die Leistung der Grundsicherung?
Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Wie erreichen Sie das Jobcenter in Simmern, Boppard und Kirchberg aktuell?
Wenden Sie sich online unter www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2 an uns oder rufen Sie uns unter der Hotline 06761/9406-90 an. Wir senden Ihnen die Antragsvordrucke online oder per Post zu. Senden Sie diese bitte auf dem gleichen Weg oder durch Einwurf in unsere Hausbriefkästen zu uns zurück.
Vereinfachtes Verfahren
Die Jobcenter helfen mit dem neuen Sozialschutzpaket allen, die aufgrund der Corona-Krise Einkommensverluste haben und deshalb ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Für all diese Neuanträge besteht vorübergehend ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung. Wenn Sie bereits Grundsicherungsleistungen beziehen und jetzt einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssten: Endet Ihr laufender Bewilligungsabschnitt in der Zeit vom 01. März bis vor dem 31. August 2020 brauchen Sie aktuell keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Die Leistungen werden in diesen Fällen derzeit automatisch weiterbewilligt.
Wer kann noch helfen?
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums , des Landeswirtschaftsministerium und des Bundesfinanzministeriums. Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.