Was zählt alles zu meinem „Vermögen“?
Es gilt zunächst der Grundsatz, dass alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen sind.
Zum Vermögen zählen beispielsweise: Autos, Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Schecks, Wertpapiere, Aktien, Fonds-Anteile, Sparbriefe, Bausparverträge.

Ein Teil davon ist jedoch geschützt, d, h. es wird nicht als Vermögen berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel: angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, Wohnen im eigenen angemessenen Haus oder der eigenen angemessenen Wohnung, Altersvorsorge.

Bei der Bewertung des Vermögens stehen Ihnen bestimmte Freibeträge zu.