Die Leistungen werden im Voraus gezahlt, das heißt am ersten Arbeitstag für den laufenden Zahlungsmonat. Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird bei Teilmonaten für jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt.

Auf mögliche Verzögerungen wie zum Beispiel verspätete Gutschrift auf Ihrem Konto oder verspätete Zustellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung haben wir keinen Einfluss.

Wann Sie die erste Überweisung erwarten können, hängt auch davon ab, wann Sie die Antragsunterlagen abgeben.
Der Antrag kann erst nach Vorliegen aller Unterlagen bearbeitet werden. Geben Sie deshalb Ihren Antrag und Nachwseise schnellstmöglich und vollständig bei uns ab.