Entscheidungen über beantragte Leistungen und jede spätere Änderung teilen wir Ihnen schriftlich in Form eines Bescheides mit.
Einen Bescheid erhalten Sie auch, wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann, wenn die Leistung vermindert oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss oder wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten und zurückzuzahlen haben.
Aus dem Bewilligungsbescheid erfahren Sie, ob, wie lange und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen.

Ab Januar 2023 ist es möglich, dass Sie unsere Bescheide ausschließlich auf digitalem Wege erhalten.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf um sich beraten zu lassen.