Was gilt alles als „Einkommen„?
Bürgergeld wird an Personen gezahlt, die den eigenen Lebensunterhalt und den gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend sichern können. Deshalb werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören neben Ihnen und Ihrem Partner die unverheirateten Kinder unter 25. Jahren.
Im Antrag werden daher die Einkommensverhältnisse aller Personen im Haushalt erfragt.
Zum Einkommen gehören beispielsweise Einnahmen aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit, Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kindergeld und Renten.