Wann bin ich erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist, wer mindestens 15 Jahre, aber noch keine 65 (bzw. schrittweise Steigerung auf 67) Jahre alt ist und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist.

Sie gelten weiterhin als erwerbsfähig, auch wenn Ihnen vorübergehend eine Erwerbsfähigkeit nicht zugemutet werden kann – zum Beispiel wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder weil Sie noch zur Schule gehen.

Nicht erwerbsfähige Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben. Bürgergeld erhalten auch Beziehende von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung auf Zeit.

Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen oder das 65. (bzw. 67) Lebensjahr vollendet haben.