Zum 01.01.2022 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die sich auf die Berechnung der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auswirkt.

So erhöhen sich die Regelbedarfssätze für alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten:

Regelbedarfe ab 01.01.2022 Betrag
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist 449 €
Volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 404 €
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 360 €
Kinder von 14 bis 17 Jahren 376 €
Kinder von 6 – 13 Jahren 311 €
Kinder von 0 – 5 Jahren 285 €

Sollten Fragen bestehen, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.