Wird meine Altersrente auf den Bedarf meiner Partnerin / meines Partners angerechnet?
Ihr Bezug von Altersrente schließt für Sie den Leistungsbezug von Bürgergeld aus.
Ist Ihre Altersrente höher als Ihr Bedarf zum Lebensunterhalt, wird der übersteigende Betrag auf den Bedarf Ihres Partners angerechnet. Dabei werden Freibeträge berücksichtigt.

Deckt die Altersrente Ihren Bedarf nicht ab, können Sie aufstockende Leistungen nach dem SGB XII von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück erhalten.