Wird meine Rente auf das Bürgergeld angerechnet?
Bei Renten handelt es sich grundsätzlich um Einkommen, das angerechnet wird.
Allerdings gibt es Ausnahmen. So ist die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz anrechnungsfrei. Ebenso wird die Rente oder Beihilfe, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz erbracht wird, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente ebenfalls nicht angerechnet.
Beziehen Sie Altersrente, schließt dieser Bezug Leistungen nach dem SGB II aus.
Deckt die Altersrente Ihren Bedarf nicht ab, können Sie aufstockende Leistungen nach dem SGB XII von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück erhalten.