Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

Denn trotz der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind immer noch knapp 800.000 Menschen langzeitarbeitslos. Und je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Daher brauchen die Betroffenen Unterstützung, die individuell auf sie ausgerichtet ist. Am 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ergänzend stehen Ihnen folgende Informationsmaterialien zur Verfügung:

§ 16 e SGB II – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

§ 16 i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt