Im Rahmen der einjährigen Karenzzeit im Bürgergeld übernehmen wir die tatsächlichen Unterkunftskosten.
Bei Ihren Heizkosten führen wir eine Angemessenheitsprüfung durch.
Nach Ablauf der Karenzzeit richtet sich die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zum Beispiel nach der Zahl der Familienangehörigen, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes.
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, zählen zu den Kosten der Unterkunft auch Ihre zu zahlenden Schuldzinsen (z.B. für Hypotheken & Baudarlehen). Die Tilgungsraten werden nicht als Kosten anerkannt, denn sie dienen dem Vermögensaufbau.
Zahlungen können auch direkt an den Vermietenden oder an eine andere Empfangspersonüberwiesen werden, wenn Sie dies wünschen.