Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?
Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne haben Sie als Leistungsempfänger nicht.
Sie können sich aber für insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnorts aufhalten. Während dieser Zeit müssen Sie auch nicht aktiv nach einer Arbeit suchen. Sie benötigen dafür vorab die Zustimmung Ihres Ansprechpartners. Nach der Rückkehr sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich zurückzumelden. Eine unerlaubte Ortsabwesenheit oder eine verspätete Rückmeldung führt zum Wegfall und gegebenenfalls zur Rückforderung der Leistungen.

Siie können den Antrag auf Ortsabwesenheit Online bei uns stellen.