Muss ich mein Eigenheim / meine Eigentumswohnung verkaufen?
Eine selbst bewohntes Haus / Eigentumswohnung bis zu einer Wohnfläche von 140 bzw. 130 qm ist nicht als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen. Wenn weitere Personen im Haushalt wohnen, erhöht sich dieser Wert.
Wenn die Immobilie größer ist, ist eine Verwertung zu prüfen. Sie müssen dann jede mögliche Ertragsquellen nutzen (z.B. zimmerweise Vermietung).
Anders hingegen wird die Angemessenheit bei der Übernahme der Kosten für die Unterkunft ausgelegt. Dort gibt es Grenzen, bis zu denen die Kosten grundsätzlich übernommen werden („angemessene Kosten“). Sollte das Eigenheim / die Wohnung noch abbezahlt werden, werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft die Schuldzinsen übernommen. Ebenso werden Grundsteuer, sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung übernommen. Tilgungsraten können nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.