Rückkehrrecht aus dem Basistarif in den vorherigen Versicherungstarif bei Beendigung der Hilfebedürftigkeit
Versicherungsnehmer, die nach dem 15. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens gewechselt sind, können wieder in ihren vorherigen Tarif zurückkehren, wenn die Hilfebedürftigkeit innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel in den Basistarif endet.
Für diese Rückkehr muss die Person innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit einen Antrag beim privaten Versicherungsunternehmen stellen.