Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern.
Eine Haushaltsgemeinschaft setzt sich zusammen aus allen weiteren Personen im Haushalt (z.B. Großeltern / Mitbewohnende).