Wir geben in der aktuellen Krise schnell Hilfestellung bei Notlagen in Folge der Pandemie.
Wenn Sie zu wenig oder keine Mittel haben, um Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie sicherzustellen, können Sie einen Antrag im Jobcenter stellen.

  • Verlängerung: Die Beantragung von Geldleistungen wird weiterhin erleichtert
  • Was beinhaltet die Leistung der Grundsicherung?
  • Wie erreichen Sie das Jobcenter in Simmern, Boppard und Kirchberg aktuell?
  • Service-Hotline für Selbstständige
  • Termine im Jobcenter: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität

Verlängerung: Die Beantragung von Geldleistungen wird weiterhin erleichtert

Arbeitsuchende können bis 31. Dezember 2021 weiterhin Leistungen unter vereinfachten Bedingungen beantragen. Bisher war diese Regelung bis 31. Dezember 2020 befristet. Diese Vereinfachungen umfassen die erhöhten Vermögensgrenzen. Der Antragstellende darf ein verwertbares Vermögen bis zu 60.000 Euro besitzen; jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bis zu 30.000 Euro. Des Weiteren werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt. So werden für die ersten sechs Monate des Leistungsbezuges die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.

Was beinhaltet die Leistung der Grundsicherung?

Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit einen monatlichen Regelsatz in Höhe von 432 Euro (ab Januar 2021: 446 Euro). Der Betrag, den Sie erhalten können, variiert.

Wie erreichen Sie das Jobcenter in Simmern, Boppard und Kirchberg aktuell?

Wenden Sie sich online unter www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2 an uns, schreiben Sie uns eine E-Mail an Jobcenter-Rhein-Hunsrueck@jobcenter-ge.de oder rufen Sie uns unter den Hotlines 06761 / 9406-0 (Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr) oder unter 06761 / 9406-90 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr) an. Wir senden Ihnen die Antragsvordrucke online oder per Post zu. Hinterlassen Sie bitte immer Ihre aktuelle Rückrufnummer, unter der wir Sie erreichen können.

Service-Hotline für Selbstständige:

Die Sonderhotline berät Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler. Rufen Sie unter der Hotline 0800 / 4 5555-21 (Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr) an, wenn Sie …

  • finanzielle Hilfe zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts benötigen,
  • Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder suchen oder
  • Unterstützung bei der Antragsstellung brauchen.

Wir sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums, des Landeswirtschaftsministerium und des Bundesfinanzministeriums. Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Termine im Jobcenter: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität

Vieles kann bereits in einer telefonischen Beratung geklärt werden!

Der terminierte Zugang wird, da wo es notwendig ist, weiter aufrechterhalten!

Wir legen in den Beratungsgesprächen großen Wert auf die Einhaltung von Hygieneregeln und das Abstandsgebot. Um die Gefahr einer Infektion weitestgehend ausschließen zu können, gelten zurzeit folgende Einschränkungen für Vorsprachen in unseren Dienststellen:

  1. Beratungen erfolgen nur nach vorhergehender Terminvereinbarung, dem persönlichen Beratungstermin geht grundsätzlich eine telefonische Beratung voraus.
  2. Zur persönlichen Beratung sind grundsätzlich keine Begleitpersonen zugelassen.
  3. Bitte bringen Sie Ihren „Mund-Nase-Schutz“ mit und tragen Sie diesen beim Betreten des Gebäudes.
  4. Bitte desinfizieren Sie sich die Hände beim Betreten des Gebäudes.
  5. Die Wartebereiche in den Gebäuden bleiben geschlossen.