Zum 01.01.2023 entwickelt sich das Arbeitslosengeld II zum Bürgergeld weiter.
Hierdurch erhöhen sich auch die Regelsätze für alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten:
| Regelbedarfe ab 01.01.2023 | Betrag |
| Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist | 502 € |
| Volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft | 451 € |
| Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 402 € |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 € |
| Kinder von 6 – 13 Jahren | 348 € |
| Kinder von 0 – 5 Jahren | 318 € |
Sollten Fragen bestehen, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.