Zum 01.01.2023 entwickelt sich das Arbeitslosengeld II zum Bürgergeld weiter.

Hierdurch erhöhen sich auch die Regelsätze für alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten:

Regelbedarfe ab 01.01.2023 Betrag
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist 502 €
Volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 451 €
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 402 €
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 €
Kinder von 6 – 13 Jahren 348 €
Kinder von 0 – 5 Jahren 318 €

 

Sollten Fragen bestehen, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.