Die Regelleistungen sind Bestandteil des Bürgergeld.
Sie schließen neben dem Bedarf an Ernährung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom und den Bedürfnissen des täglichen Lebens auch die Teilnahme am kulturellen gesellschaftlichen Leben ein.

Die Höhe der Leistungen verändern sich regelmäßig zum 1. Januar eines Jahres. Die aktuell gültigen Leistungssätze sind hier aufrufbar.