Welche Vermögensfreibeträge gibt es im Bürgergeld ab 2023?
Grundsätzlich müssen Sie zunächst eigene Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen können.
Nicht nur Einkommen sondern auch Vermögen kann ihre Hilfebedürftigkeit vorübergehend, teilweise oder ganz mindern.
Es gibt jedoch Freibeträge für Ihr Vermögen:

  • Freibetrag während der Karenzzeit (1 Jahr):
    Sie haben einen Freibetrag für sich und Ihre Partnerin / Ihren Partner von jeweils 40.000 €.
    Für die Kinder / Jugendlichen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben sie einen Freibetrag von jeweils 15.000 €.
  • Freibetrag nach der Karenzzeit:
    Nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr haben Sie einen Freibetrag von 15.000 € für jede Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Nicht als Vermögen angerechnet werden:

  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwachsene Persin in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
  • Für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
  • Andere Altersvorsorgen (z. B. Wertpapiere) von hauptberuflich Selbständigen.
  • Ein selbstgenutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche bis 140 qm oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung bis 130 qm.
  • Sachen und Rechte, deren Verwertung eine besondere Härte bedeuten würde.