Sollten Sie mit einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung (Bescheid) Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss entweder schriftlich eingelegt, Online eingereicht oder persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Er bewirkt, dass die Entscheidung nochmals überprüft wird.
Kann Ihrem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage erheben können.
Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.