Was passiert, wenn ich mit meiner Freundin oder meinem Freund zusammenziehe?
Wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, bilden Sie auch eine Bedarfsgemeinschaft.
Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft geht man von einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft aus, die so eng ist dass ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erfolgt. Das hat zur Folge, dass neben Ihrem auch das Einkommen und Vermögen des Partners oder der Partnerin berücksichtigt wird.
Ist dies nicht der Fall und Sie bilden gemeinsam eine Haushaltsgemeinschaft (zum Beispiel eine Wohngemeinschaft), werden beide Personen getrennt betrachtet.