Welche Behörde ist für mich zuständig?
Die Kommunen übernehmen die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Bundesagentur für Arbeit ist für das Bürgergeld zuständig.
Meistens haben diese beiden Behörden ein gemeinsames Jobcenter gegründet.
Dort kümmern sich Beschäftigte beider Behörden gemeinsam um Vermittlung und Leistungsauszahlung.
Beim Jobcenter Rhein-Hunsrück handelt es sich um eine solche sogenannte „gemeinsame Einrichtung“.
Wer genau für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Ortsverzeichnis www.arbeitsagentur.de