Notfälle
In Einzelfallsituationen, in denen ein nicht abgedeckter besonderer Bedarf entsteht, der den Lebensunterhalt gefährdet und der nicht verhindert werden kann (z.B. Verlust, Diebstahl, Beschädigung einer Sache, dringende Wartungsarbeiten) kann ein Darlehen als Geld- oder Sachleistung gewährt werden.