Krankenkassenwahl

Sollten Sie vor dem Bezug von Bürgergeld nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, weil Sie beispielsweise Sozialhilfe bezogen haben, melden Sie sich bitte bei einer Krankenkasse ihrer Wahl an und legen umgehend die entsprechende Mitgliedsbescheinigung vor. Sollten Sie keine Krankenkasse für sich auswählen, werden wir Sie einer Krankenkasse zuordnen. [...]

Krankenkasse – Kündigung und Wechsel

Sie können eine andere Krankenkasse wählen, wenn Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse rechtzeitig gekündigt haben. Bei einem Wechsel der Krankenkasse legen Sie uns bitte eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vor. Aus Ihrem Bewilligungs- oder Änderungsbescheid können Sie entnehmen, bei welcher Krankenkasse wir Sie aktuell versichert haben.

Kranken- und Pflegeversicherung

Während des Bezuges von Bürgergeld sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert, falls keine  Familienversicherung möglich ist. Die pauschalierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen wir automatisch aus.

Kraftfahrzeuge

Darf ich mein Auto behalten, wenn ich Bürgergeld beziehe? Ein angemessenes Auto ist für jede erwachsene Person der Bedarfsgemeinschaft nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Schließlich sollen Sie als Arbeitnehmer flexibel sein- und für eine neue Arbeitsstelle ggf. pendeln können.

Kinderzuschlag

Anspruch auf Kinderzuschlag haben gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Mindestbedarf in Höhe des Arbeitslosengeldes II und Sozialgeldes finanzieren können, aber nicht oder nur teilweise den Mindestbedarf ihrer im Haushalt lebender unverheirateten Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 160 Euro monatlich pro [...]

Hilfebedürftigkeit

Wann bin ich hilfebedürftig? Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Hausfrau / Hausmann

Ich bin Hausfrau oder Hausmann, das Einkommen meines Partners, meiner Partnerin reicht nicht aus. Muss ich auch arbeiten gehen, wenn wir Bürgergeld erhalten? Sie bilden gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Dadurch haben Sie beide die Verpflichtung, die Hilfebedürftigkeit, zum Beispiel durch eine Beschäftigung, zu verringern bzw. zu beenden.

Grundsicherung

Leistungsangebot Seit 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören dazu insbesondere Geldleistungen (ab 2023 Bürgergeld). Bürgergeld können alle Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind. Durch das Bürgergeld wird die Grundsicherung des Lebensunterhalts (Existenzminimum) gewährleistet.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Für die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser Bildungsgutschein ist die Zusicherung für die Übernahme der Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können ebenfalls erstattet werden.

Fehlendes Bankkonto

Was ist, wenn ich kein Konto habe? Wenn Sie kein Konto haben, wird Ihnen eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ übersandt. Diese können Sie sich bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dafür werden jedoch pauschale Kosten von der Deutschen Postbank abgezogen - hierauf haben wir keinen Einfluss.

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