Regelleistungen

Die Regelleistungen sind Bestandteil des Bürgergeld. Sie schließen neben dem Bedarf an Ernährung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom und den Bedürfnissen des täglichen Lebens auch die Teilnahme am kulturellen gesellschaftlichen Leben ein. Die Höhe der Leistungen verändern sich regelmäßig zum 1. Januar eines Jahres. Die aktuell gültigen Leistungssätze sind hier aufrufbar.

Pfändung

Das Bürgergeld ist in der Regel nicht pfändbar und kann deshalb nicht übertragen oder verpfändet werden. Wird die Ihnen zustehende Leistung auf ein Konto bei Ihrem Geldinstitut überwiesen, so kann der Zahlungsbetrag erst nach sieben Kalendertagen nach der Gutschrift gepfändet oder mit einer Forderung Ihres Geldinstituts verrechnet werden. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihnen das [...]

Ordnungswidrigkeiten

Fälle von Ordnungswidrigkeiten- und Straftatverdacht leiten wir nach § 64 Abs. 2 SGB II an die jeweils zuständigen Verfolgungsbehörden weiter. Teilen Sie relevante Änderungen bitte immer mit, dies können Sie auch online erledigen.

Nach oben