Seit dem 18. März haben wir die persönlichen Kontakte mit Ihnen in unseren Dienststellen Simmern, Boppard und Kirchberg reduziert und Ihre Anliegen telefonisch, online oder per E-Mail geklärt – diese Kontaktmöglichkeiten bestehen selbstverständlich weiterhin für alle Ihre Anliegen!

Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes bewährt.
Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus der Arbeitsvermittlung in unserer zusätzlichen Telefonhotline (06761/9406-90) eingesetzt.

In den kommenden Wochen werden wir Ihnen im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden derzeit Räumlichkeiten umgebaut, um die hygienischen (Arbeitsschutz)Standards zum Gesundheitsschutz zu erfüllen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen wieder möglich, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand.
Eine Antragstellung kann bis auf weiteres telefonisch, schriftlich sowie per E-Mail erfolgen.

Die Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität.

Die wichtigste Aufgabe des Jobcenters in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kundinnen und Kunden überwiesen.