Zumutbarkeit
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie verpflichtet, jede Beschäftigung anzunehmen. Ausnahmen sind zum Beispiel: Wenn die Ausübung einer Beschäftigung die Erziehung eines unter dreijährigen Kindes gefährden würde, Wenn die Ausübung einer Beschäftigung nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar ist. Eine Entlohnung unter dem Mindestlohn. Neben diesen Ausnahmen gilt: Ihre persönlichen Interessen [...]